Breitbandausbau

Wir möchten Sie hier zum Breitbandausbau Geringswalde auf dem Laufenden halten.

 

5. Juni 2019

 

Eins - Engergie in Sachsen

 

 

Voraussichtlich im Frühjahr 2020 werden wir beginnen, das Glasfasernetz zu errichten. Dafür werden voraussichtlich ca. 33 Kilometer Tiefbau im Bereich der öffentlichen Straßen und Wege, Hausanschlüsse und 173 Kilometer Glasfaserkabel notwendig sein. Dieses Netz wird nach Fertigstellung an eins energie in sachsen GmbH & Co. KG (eins) verpachtet. Diese wiederum errichtet die aktive Technik und betreibt zukünftig das Netz. Dabei stellt sie das Netz diskriminierungsfrei allen Anbietern zur Verfügung, so dass Sie weiterhin die freie Wahl des Netzanbieters haben.

 

Für Sie als Eigentümer einer Immobilie im Fördergebiet besteht die Möglichkeit, während der Bauzeit einen kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss bis in Ihren Keller bzw. Hausanschlussraum zu erhalten. Dies gilt jedoch nur im Förderzeitraum. Ein nachträglicher Anschluss Ihres Hauses ist möglich, kann aber erst nach Abschluss der Bauarbeiten in Ihrer Straße erfolgen und wird dann auch kostenpflichtig sein.

 

 

 

Gestattungsversand durch eins energie in sachsen

Im nächsten Schritt wird eins in Zusammenarbeit mit unserer Gemeinde ab Mitte 2019 die notwendigen Grundstückseigentümergestattungen schriftlich einholen. Hierzu werden alle Eigentümer von förderfähig geltenden Objekten angeschrieben und um die Gestattung zur Verlegung des Netzes auf ihrem Grundstück gebeten.

 

Der Wert einer Immobilie wird künftig auch davon abhängig sein, welche Bandbreiten darin verfügbar sind. Der klassische Anschluss mittels Kupferkabel kommt bereits heute an seine Grenzen. Vor allem dann, wenn sich mehrere Nutzer oder Geräte die verfügbare Bandbreite teilen. Mit einem Glasfaseranschluss müssen Sie sich darüber für die nächsten Jahrzehnte keine Gedanken machen, denn Glasfaser ist das Medium der Zukunft in der Telekommunikation.

 

Nutzen Sie während der geförderten Baumaßnahme die kostenlose Errichtung eines Hausanschlusses für Ihr Grundstück. Dafür müssen alle Eigentümer einer Immobilie der Errichtung des Netzes und des Anschlusses zustimmen.

 

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen im Amtsblatt und auf dieser Internetseite, um über den Stand des Ausbaus informiert zu sein.

 

Aktuell können Sie folgende Dokumente dazu herunterladen: