Ab sofort ist es erforderlich, bei der Beantragung eines neuen Dokuments (Personalausweis, Reisepass) neben einem aktuellen biometrischen Passfoto auch die Geburtsurkunde und bei Verheirateten die Eheurkunde vorzulegen.
Dadurch kann umgehend die Überprüfung der Übereinstimmung der Urkunden mit dem Melde- und Passregister erfolgen und bei Bedarf korrigiert werden.
Beachten Sie, dass die Beantragung von Dokumenten grundsätzlich nur persönlich möglich ist. Die Beantragung zur Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige muss von einem Erziehungsberechtigten erfolgen.