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Einwohnermeldewesen

Hinweise zu Pässen und Ausweisen

Ab sofort ist es erforderlich, bei der Beantragung eines neuen Dokuments (Personalausweis, Reisepass) neben einem aktuellen biometrischen Passfoto auch die Geburtsurkunde und bei Verheirateten die Eheurkunde vorzulegen.

 

Dadurch kann umgehend die Überprüfung der Übereinstimmung der Urkunden mit dem Melde- und Passregister erfolgen und bei Bedarf korrigiert werden.

Beachten Sie, dass die Beantragung von Dokumenten grundsätzlich nur persönlich möglich ist. Die Beantragung zur Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige muss von einem Erziehungsberechtigten erfolgen.

Reisepass

 

Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Dokumente.

 

Hinweis: Alle Anträge zum Melde- und Pass-/Ausweiswesen werden nur gegen Vorkasse bearbeitet.

 

Die Gebühren sind wie folgt gesetzlich festgelegt:

  • Personalausweis
    Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 Euro
    Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 Euro 

  • Reisepass mit 32 Seiten:
    Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60,00 Euro
    Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro

  • Reisepass mit 48 Seiten (22,00 Euro Zuschlag):
    Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 82,00 Euro
    Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 Euro

  • Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
    Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro / 114,00 Euro
    Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro / 91,50 Euro

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

  • Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei

  • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes:
    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.

  • Reisepass-Antragstellung bei einer deutschen Botschaft / konsularischen Vertretung,
    z. B. für Deutsche im Ausland bzw. bei Passverlust: 21,00 Euro (Zuschlag)
    Antragstellung auf vorläufigen Reisepass / Kinderreisepass bei einer deutschen Botschaft / konsularischen Vertretung, z. B. für Deutsche im Ausland bzw. bei Passverlust: 13,00 Euro (Zuschlag)

Die Gebühr ist am Tag der Beantragung sofort fällig und zu bezahlen, ansonsten erfolgt keine Bestellung bei der Bundesdruckerei.

 

Die Gültigkeit der Dokumente beträgt unter dem 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Falls Sie eine Auslandsreise beabsichtigen, prüfen Sie bitte Ihre Dokumente auf Gültigkeit, da in einigen Ländern für die Einreise eine Mindestgültigkeitsdauer des Personaldokuments von bis zu sechs Monaten gefordert wird.

Ausweis


Umfassende Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie hier.

 

EU-Reisepass
Aufnahme der Fingerabdrücke seit 01. November 2007

Für deutsche Passinhaber hat sich zum Stichtag 01. November 2007 wenig geändert. Im Umlauf befindliche Pässe (ob mit oder ohne Chip) bleiben im Rahmen ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig. Passantragstellerinnen und Passantragsteller werden ab dem Umstellungsdatum zur Abgabe zweier Fingerabdrücke aufgefordert.

Damit die Reisepass-Lichtbilder internationalen Standards entsprechen und für die biometrische Kontrolle geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto benötigt.


Die Passbilder müssen den neuen Qualitätskriterien der ICAO entsprechen, welche mit der neuen Fotomustertafel festgelegt sind. Die Fotografen wurden ausreichend über die Anforderungen zur Ausstellung neuer Passbilder informiert.

Weitere Fragen rund um den EU-Reisepass sind im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern dargestellt.